Investition Pflegeversicherung

Dezember 16, 2011 Allgemein und News

Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 als fünfte eigenständige Säule der gesetzlichen Sozialversicherung auf dem Markt eingeführt. Damit sollen Leistungen des pflegebedingten Mehraufwands im Alter mitfinanziert werden. Aber auch ein Anteil der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen wurde in der Pflegeversicherung mitfinanziert.
Im Jahr 2007 wurden Leistungen in der Pflegeversicherung weiterentwickelt. Hierzu gehören:
- Dynamisierung der Leistungszahlungen
- Einführung von Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz
- Anhebung von Leistungen im ambulanten Bereich
- Anspruch auf 10 Tage Pflegezeit für Berufstätige
- Sozialversicherte unentgeltliche Freistellung von Arbeit über einen Zeitraum von 6 Monaten
- Verringerung bürokratischer Auflagen

Leistungen in der Pflegeversicherung

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Pflegestufe der jeweiligen Person. Hierbei lässt sich die Pflegeversicherung in drei Pflegeklassen unterteilen:

Pflegeklasse 1
Pflegebedürftig in der Pflegeklasse 1 sind Personen, die bei der Ernährung, der Mobilität oder bei der Körperpflege für wenigstens zwei Bereiche aus einem oder mehreren Tätigkeitsfelder mindestens einmal täglich fremde Hilfe bedürfen. Weiter benötigen Pflegebedürftigen Menschen der Pflegeklasse 1 mehrfach in der Woche fremde Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Pflege. Um in der Pflegeklasse 1 eingestuft zu werden, und somit Anspruch auf Leistung zu erhalten, muss in der Pflegebedürftigkeit im Durchschnitt von einem 90-minütigen Tagesaufwand ausgegangen werden. Wobei 45 Minuten davon für Grundpflege zu verwenden sind.

Pflegeklasse 2
Pflegebedürftige der Pflegeklasse 2 sind Personen, die bei der Ernährung, der Mobilität und der Körperpflege mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichsten Tageszeiten auf Hilfe von außen angewiesen sind. Zusätzlich benötigen Pflegebedürftige Personen der Pflegeklasse 2 mehrfach in der Woche fremde Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Hierbei beträgt der notwendige zeitliche Fremdhilfebedarf im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, hiervon entfallen mindestens zwei Stunden für die Grundpflege.

Pflegeklasse 3
Pflegebedürftige der Pflegeklasse 3 sind Personen, die bei der Ernährung, der Mobilität und bei der Körperpflege täglich rund um die Uhr auf Hilfe von anderen Personen angewiesen sind – auch nachts.
Zusätzlich benötigen Personen der Pflegeklasse 3 mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der notwendige tägliche Zeitaufwand beträgt im Durchschnitt mindestens fünf Stunden. Wobei mindestens vier Stunden auf die Grundpflege aufzuwenden sind.

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